Kumulieren und Panaschieren

Was bedeutet »Kumulieren« und »Panaschieren«? Klingt zwar kompliziert, ist es aber eigentlich gar nicht. Hier erklären wir die Möglichkeiten der Stimmverteilung noch einmal genauer.

1. Listenwahl Auf dem Stimmzettel haben die Parteien und Gruppierungen Wahlvorschläge ihrer Kandidat:innen in Listen zusammengestellt. Jede:r Wahlberechtigte darf die komplette Liste einer Partei oder Wählervereinigung in dem Feld oben links neben der Partei oder Wählervereinigung ankreuzen. In diesem Fall erhält jede:r Kandidat:in auf dieser Liste mindestens eine Stimme. Mehr als eine Liste darf nicht angekreuzt werden.

2. Kumulieren Wer bestimmten Kandidat:innen mehr als nur eine Stimme geben möchte, kann seine Stimmen kumulieren – also einzelnen Kandidat:innen zwei oder maximal drei Stimmen geben. Auf diese Weise kann noch einmal direkt Einfuss auf den Listenvorschlag einer Partei genommen werden: Wer mehr Stimmen erhält, landet weiter vorne auf der Liste und hat daher bessere Chancen.

3. Panaschieren Es ist jedoch auch möglich, die Stimmen über mehrere verschiedene Listen zu verteilen. So können also sowohl Kandidat:innen der Partei A als auch von Partei B gewählt werden.

Diese drei Wahlmöglichkeiten lassen sich zudem miteinander kombinieren. Es kann also die Liste einer Partei A gewählt und trotzdem einzelne Personen, die auf den Listen anderer Parteien stehen, bis zu drei Stimmen gegeben werden. Darüber hinaus können einzelne Kandidat*innen von der Vorschlagsliste gestrichen werden. Diese erhalten dann keine Stimme.